top of page

AGB

1. Leistungen

1.1. Der Möbelspediteur erbringt seine Verpflichtung mit der größten Sorgfalt und unter Wahrung des
       Interesses des Absenders gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.

1.2. Erweitert der Absender nach Vertragsabschluss den Leistungsumfang, sind die hierdurch  
        entstandenen Mehrkosten in angemessener Höhe zu vergüten.

1.3. Das Personal des Möbelspediteurs ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme
       von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt. Soweit Leistungen
       vertraglich vereinbart werden, die nicht Teil des Frachtvertrages sind, ist die Haftung auf 50.000
       Euro je Schadensfall begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn der Schaden verursacht
       worden ist durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Möbelspediteurs oder seines Personals oder
       durch Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, wobei Ersatzansprüche in letzterem Fall
       begrenzt sind auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Bei Leistungen zusätzlich vermittelter
       Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl.

2. Beiladungstransport

Der Umzug darf auch als Beiladungstransport durchgeführt werden.

3. Trinkgelder

Trinkgelder werden nicht auf den Rechnungsbetrag angerechnet.

4. Erstattung der Umzugskosten

Soweit der Absender gegenüber einem Dritten einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diesen an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur zu zahlen.

5. Transportversicherung/Hinweispflicht des Absenders

5.1. Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere an empfindlichen Geräten, fachgerecht für den Transport sichern zu lassen.

5.2. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.

5.3. Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut, ist der Absender verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht.

6. Aufrechnung

Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten sind.

7. Weisungen und Mitteilungen

Weisungen und Mitteilungen des Absenders bezüglich der Durchführung der Beförderung sind in Textform ausschließlich an den Auftragnehmer zu richten.

8. Nachprüfung durch den Absender

Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.

9. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts

9.1. Der Rechnungsbetrag ist, sofern vertraglich nicht anderes vereinbart wurde, 7 Tage nach
Eingang der Rechnung zu bezahlen.

9.2. Auslagen in ausländischer Währung werden nach dem am Zahlungstag festgestellten
Wechselkurs abgerechnet.

9.3. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung.

10. Rücktritt und Kündigung

10.1. Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 312 g Absatz 2 Satz Nummer 9 BGB. Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB.

10.2. Der Absender kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen. Kündigt der Absender, so kann der Möbelspediteur, sofern die Kündigung auf Gründen beruht, die nicht seinen Risikobereich zuzurechnen sind, alle bisher erbrachten Leistungen dem Kunden in Rechnung stellen. Zusätzlich kann der Möbelspediteur dem Kunden bei Absage des Umzuges später als 14 Tage im Voraus 20% des Gesamtpreises in Rechnung stellen. Erfolgt die Absage später, als 24 Stunden im Voraus kann der Möbelspediteur 50% der
Gesamtsummer in Rechnung stellen.

11. Gerichtsstand

11.1. Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Umzugsvertrag zusammenhängen ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig.

11.2. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

12. Rechtswahl

Es gilt deutsches Recht.

13. Datenschutz

Der Möbelspediteur verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrages. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht. Mit vollständiger Abwicklung des Auftrages und vollständiger Bezahlung werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht.

bottom of page